Tatsache ist, dass wir uns in einer stetig alternden Gesellschaft befinden. Dabei wächst das zu übertragende Vermögen jährlich mit daraus resultierenden Problemen von immer
häufigeren Erbauseinandersetzungen. Hierbei wollen wir Sie unterstützen.
Es ist wichtig, die persönliche und
vermögensmäßige Situation zu analysieren, um dann bei der Anfertigung einer letztwilligen
Verfügung, wie z. B. einem Testament oder eines
Erbvertrages, zur für Ihre Situation „besten“ Lösung zu kommen.
Dabei beraten wir Sie eingehend über die Möglichkeit von Vermächtnissen, Auflagen, Vor- und nach Erbfolge wie auch der lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation.
Wir unterstützen Sie bei Ihren erbrechtlichen
Überlegungen und Vorhaben beispielsweise durch die Abfassung vorausschauender Vollmachten, der Abfassung und Umsetzung lebzeitiger, steuerbegünstigter Schenkungen als auch bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, um Ihre Nachfolgeziele und Wünsche umzusetzen und insbesondere auch mögliche Streitigkeiten nach dem Eintritt des Erbfalles zu vermeiden.
Ist ein Erbfall bereits eingetreten, unterstützen wir Sie bei der Erlangung eines Erbnachweises
(Erbschein), insbesondere in einem streitigen
Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht und helfen Ihnen bei bestehender Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung ebenso wie bei angeordneter Testamentsvollstreckung sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Wichtig ist uns, bei jeder erbrechtlichen Situation auch die erbschaftsteuerliche Seite mit zu denken und so für Sie die bestmögliche und
steuerschonendste Variante zu generieren.
Nach einer Erhebung des Allensbach Institutes haben nur 27 % der Bundesbürger eine
erbrechtliche Regelung getroffen. 28 % haben darüber nachgedacht und sogar 45 % haben sich hierüber noch keine Gedanken gemacht.
Dabei kann eine klare Regelung zu Lebzeiten viel Ärger und Mühe ersparen. Lassen Sie sich von uns beraten!
Nach einer Erhebung des Allensbach Institutes haben nur 27 % der Bundesbürger eine
erbrechtliche Regelung getroffen. 28 % haben darüber nachgedacht und sogar 45 % haben sich hierüber noch keine Gedanken gemacht.
Dabei kann eine klare Regelung zu Lebzeiten viel Ärger und Mühe ersparen. Lassen Sie sich von uns beraten!
Johannes Fröhlich
Rechtsanwalt
Johannes Fröhlich
Rechtsanwalt
Tel.: (0 92 21) 9 73 - 0
E-Mail: mail@rae-horn.de
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