Das Steuerrecht durchzieht sämtliche Lebensbereiche. Die Finanzbehörden gehen immer häufiger dazu über, auch strafrechtlich gegen den Steuerpflichtigen vorzugehen.
Aufgrund von Betriebsprüfungen oder Außenprüfungen können Ungenauigkeiten aufgedeckt werden und bereits Anlass zur
Einleitung eines Steuerstrafverfahrens geben.
Daher ist es wichtig, dass Sie von einem kompetenten anwaltlichen Vertreter unterstützt werden.
Wir verteidigen Sie sowohl im
Ermittlungsverfahren, welches durch die Buß- und Strafsachenstelle des Finanzamts gegen Sie geführt wird, als auch im gerichtlichen Hauptverfahren bei steuerstrafrechtlichen Fällen.
Durch unsere langjährig erworbene Expertise im
Steuerrecht sind wir in der Lage, den strafrechtlich relevanten Sachverhalt zielgerichtet zu würdigen und Ihre Interessen im
Strafverfahren passgenau zu vertreten.
Vorgelagert können wir Sie auch zur Vermeidung
einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung bei
der Nacherklärung von Steuersachverhalten bzw. der Gestaltung einer Selbstanzeige beraten und begleiten, indem wir nachzuerklärende,
steuerpflichtige Einkünfte zutreffend ermitteln und für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige
Steuernachzahlung sorgen. Dabei sind wir es auch gewohnt, mit Ihrem oder anderen externen
Steuerberatern zielführend zusammenzuarbeiten.
Wir sind regelmäßig neben Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer tätig, um für Sie einen möglichst reibungslosen Ablauf bei den Verfahren vor dem Finanzamt, dem Finanzgericht oder Strafgericht sicherzustellen.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Finanzamt zu sichern und im Einspruchsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Daneben können Sie vom Finanzamt auch als sogenannter Haftungsschuldner für die Steuerschuld anderer Steuerpflichtiger in Anspruch genommen werden. Wir können Ihnen hier bei der Abwehr des Haftungsbescheids helfen.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Finanzamt zu sichern und im Einspruchsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Daneben können Sie vom Finanzamt auch als sogenannter Haftungsschuldner für die Steuerschuld anderer Steuerpflichtiger in Anspruch genommen werden. Wir können Ihnen hier bei der Abwehr des Haftungsbescheids helfen.
Johannes Fröhlich
Rechtsanwalt
Johannes Fröhlich
Rechtsanwalt
Tel.: (0 92 21) 9 73 - 0
E-Mail: mail@rae-horn.de
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